Diskretion im Empfangsbereich

Einige unter Ihnen fragen sich vielleicht, warum muss ich beim Arzt am Empfang vor der Glastür warten? Warum hat der Doktor diese Tür überhaupt eingebaut? Ich habe den Anmeldungs- und Empfangsbereich der Praxis umbauen lassen, um der rechtlichen Anforderung, die Diskretion in der Arztpraxis zu wahren, gerecht zu werden.


Ein offener Empfangsbereich, in dem jedes Gespräch mitgehört werden kann, die für Dritte unüberhörbare Frage nach Ihrer Überweisung zum Psychiater oder Urologen, nach Ihrem HIV-Test oder die Frage der Arzthelferin: "Was haben Sie denn?" sind nur einige Beispiele, die die "Diskretionsfalle Arztpraxis" verdeutlichen. Von Verschwiegenheit, Vertraulichkeit, Privatsphäre und der uneingeschränkten Aufmerksamkeit meiner Mitarbeiter profitieren auch Sie unmittelbar.


Die ärztliche Schweigepflicht ist so alt wie der Arztberuf selbst. Sie bildet die Grundlage des Vertrauensverhältnisses zwischen Arzt und Patient. Die Schweigepflicht gehört damit zu den elementaren Voraussetzungen einer erfolgreichen Behandlung. Aufgrund dieser zentralen Bedeutung ist die Verpflichtung zur Verschwiegenheit mehrfach in der Rechtsordnung verankert. Sie wird durch das Straf-, Berufs-, Vertrags-, Delikts- und Datenschutzrecht geschützt.


Im Empfangsbereich ist deshalb auf Diskretionsabstand zu achten. Mit der aktuellen Umbaumaßnahme habe ich mich bemüht, durch das Einziehen einer Glaswand und das Anbringen von Schildern die Vertraulichkeit zu sichern. Bitte helfen Sie uns, diese rechtliche Anforderung in der Praxis umzusetzen. Ich hoffe auf Ihr Verständnis und Ihre aktive Mithilfe bei der Wahrung der Diskretion. Bitte treten Sie immer nur einzeln in den Anmeldebereich ein. Es liegt in Ihrem ureigenen Interesse.


Mein Team bemüht sich darum, mit allen ihm zur Verfügung stehenden Kräften, die Wartezeit vor dem Empfangsbereich so gering wie möglich zu halten.

 

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