Verordnung von Heilmitteln (Massagen, Krankengymnastik, etc.)
Liebe Patienten!
Im Verlauf der letzten Jahre hat sich im Gesundheits- und Kassenarztwesen vieles geändert. So wurden wir Ärzte von der Kassenärztlichen Vereinigung darüber informiert, dass wir die Verordnungen von Heilmitteln (Massagen, Krankengymnastik, etc.) strengstens auf ihre Notwendigkeit zu überprüfen haben. Dies sei in unserem eigenen Interesse, da ansonsten hier ein Honorarverlust droht. Das bedeutet im Klartext, dass ich als Ihr behandelnder Arzt für die Kosten der verordneten Heilmittel mit meinem Einkommen hafte. Einen solchen Regressfall kann sich in diesen Zeiten kein Arzt mehr ohne Insolvenzgefahr erlauben.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich die Verordnung von Heilmitteln auf das Maß beschränken muss, das der Gesetzgeber vorgibt. Deshalb möchte ich Sie über die Grundzüge der Richtlinien informieren, nach welchen ich Heilmittel verordnen kann.
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Zunächst habe ich darauf hinzuweisen, dass Sie eigenverantwortlich durch gesundheitsbewusste Lebensführung, durch frühzeitige Betei-ligung an Vorsorge- und aktive Mitwirkung an Behandlungsmaßnahmen dazu beitragen, Krankheiten zu verhindern und deren Verlauf und Folgen zu mildern.
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Vor jeder Verordnung von Heilmitteln soll ich prüfen (deshalb kann ich Ihnen die persönliche Vorstellung in der Praxis nicht ersparen), ob entsprechend dem Gebot der Wirtschaftlichkeit das angestrebte Behandlungsziel auch
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durch eigenverantwortliche Maßnahmen des Patienten (z. B. nach Erlernen eines Eigenübungsprogramms, durch allgemeine sportliche Betätigung oder Änderung der Lebensführung),
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durch eine Hilfsmittelversorgung (z. B. Einlage, Schiene, Bandage, Gehstock, usw.),
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durch Verordnung eines Arzneimittels
unter Abwägung der jeweiligen Therapierisiken qualitativ gleichwertig und kostengünstiger erreicht werden kann. Dann haben diese Maßnahmen Vorrang gegenüber einer Heilmittelverordnung.
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Die Verordnung von Heilmitteln kann nur erfolgen, wenn ich mich als der behandelnde Vertragsarzt
- von Ihrem Zustand überzeugt, d.h. also Untersuchung in der Praxis (nicht am Telefon),
- diesen dokumentiert
- und mich erforderlicherweise über Ihre persönlichen Lebens-umstände informiert habe oder wenn mir diese aus der laufenden Behandlung bekannt sind.
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Erkrankungsrückfälle oder neue Erkrankungsphasen können die Verordnung von Heilmitteln als erneuten Regelfall auslösen, wenn nach einer Heilmittelanwendung ein behandlungsfreies Intervall von 12 Wochen abgelaufen ist.
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Lässt sich die Behandlung mit der nach Maßgabe des Heilmittelkatalogs bestimmten Gesamtverordnungsmenge nicht abschließen, sind weitere Verordnungen möglich (Verordnungen außerhalb des Regelfalls, insbesondere längerfristige Verordnungen). Solche Verordnungen bedürfen aber einer besonderen Begründung.
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In einem solchen Fall habe ich eine weiterführende Diagnostik (z. B. beim Orthopäden oder Chirurgen) durchführen zu lassen, um auf der Basis des dort festgestellten Therapiebedarfs, der Therapiefähigkeit, der Therapieaussichten und des Therapieziels die Heilmitteltherapie fortzuführen oder andere Maßnahmen einzuleiten.
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Sollte nach Abschluss der Diagnostik die Voraussetzung zur Verordnung außerhalb des Regelfalls bestehen, ist die Verordnungsmenge abhängig von der Behandlungsfrequenz so zu bemessen, dass mindestens eine ärztliche Untersuchung innerhalb einer Zeitspanne von 12 Wochen nach der Verordnung gewährleistet ist.
Nun haben Sie einen kleinen Eindruck in den bürokratischen Wahnsinn des Kassenarztwesens unserer Bundesrepublik erhalten. Mir selber sind diese Umstände sehr unangenehm. Ich würde viel lieber einfach nur meine Patienten mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln behandeln, ohne immer nur auf die Finanzen achten zu müssen. Als Vertragsarzt der Krankenkassen bin ich aber dazu verpflichtet, nur das zu verordnen, das "wirtschaftlich, ausreichend, notwendig und zweckmäßig" ist. Von gut und hilfreich steht im Gesetzestext leider nichts. Die angedrohten Geldstrafen halten mich davon ab, das zu tun, was ich persönlich für richtig erachte.
In der Hoffnung auf bessere Zeiten verbleibe ich
Ihr
Dr. med. Michael Fritz